ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Beratungs- und Anprobetermine für die Braut sind in unserem Hause grundsätzlich unverbindlich und kostenlos.
sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser spätestens 48 Std im Voraus abgesagt werden.
Ansonsten wird ihnen ein Pauschalbetrag von 50 Euro in Rechnung gestellt.
Wir akzeptieren Barzahlung, EC-Zahlung und auch Ratenkauf ist in unserem Geschäft möglich.
Kreditkarten und Schecks werden nicht angenommen.
Bei Kaufverträgen von Brautkleidern, bei denen das Kleid beim Hersteller noch neubestellt werden muss, ist eine Anzahlung in Höhe von 60% sofort fällig. Der Restbetrag ist spätestens nach 7 Tagen zu entrichten.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Opus61 Braut und Abendmode.
Kann das bestellte Kleid aufgrund von Umständen, die Opus61 Braut u. Abendmode nicht zu vertreten hat - z.B. durch Hersteller- oder Lieferantenverschulden- nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht geliefert werden, verliert der Kaufvertrag seine Gültigkeit.
Sondervereinbarungen sind nur nach Absprache mit der Geschäftsleitung möglich.
Änderungen werden in unserem Hause durch unsere Partnerschneiderinnen angeboten.
Wir lagern ein Brautkleid auf Kundenwunsch kostenlos bei uns max. 1 Jahr bzw. bis zur Hochzeit ein, solange Kapazitäten in unserem Lager vorhanden sind. Die Haftung für Beschädigung oder Verlust wird ausgeschlossen.
Dies gilt auch unter normaler und einfacher Fahrlässigkeit.
Ort der Aufbewahrung ist bei Opus61 Braut und Abendmode.
Anfertigung von Foto-und Videomaterial von Kleidern während der Anprobe ist nicht gestattet. Erst nach verbindlichem Kauf wird dies erlaubt.
Zum Schutz vor Diebstahl und zur Sicherheit der Mitarbeiter, ist unser Geschäft Videoüberwacht.
Unsere Ware ist vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen und muss vollständig abgenommen werden.
Sollte in Ausnahmefällen besondere Gründe vorliegen, z.B. Schwangerschaft, kann ein Umtausch gegen eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Kaufpreises des umzutauschenden Brautkleides durchgeführt werden, sofern das neue Brautkleid mindestens preisgleich ist. Ein Umtausch gegen ein günstigeres Kleid ist ausgeschlossen.
Stand 01.08.2021