ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Beratungs- und Anprobetermine für die Braut sind in unserem Hause grundsätzlich kostenlos.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser spätestens 48 Std im Voraus abgesagt werden.
Ansonsten wird ihnen ein Pauschalbetrag von 50 Euro in Rechnung gestellt.
Wir akzeptieren Barzahlung und EC-Zahlung in unserem Geschäft.
Kreditkarten und Schecks werden nicht angenommen.
Bei Kaufverträgen von Brautkleidern, bei denen das Kleid beim Hersteller noch neubestellt werden muss, ist eine Anzahlung in Höhe von 60%-100% sofort fällig. Dies ist abhängig vom jeweiligen Lieferanten und wird von Opus61 Brautmode am Kauftag festgelegt.
Bis zur vollständigen Bezahlung und Abholung bleibt die Ware Eigentum von Opus61 Braut und Abendmode.
Kann das bestellte Kleid aufgrund von Umständen, die Opus61 Braut u. Abendmode nicht zu vertreten hat - z.B. durch Hersteller- oder Lieferantenverschulden- nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht geliefert werden, kann das Kleid in ein andere Kleid des Hauses in gleicher oder höherer Preisklasse ausgetauscht werden.
Sondervereinbarungen sind nur nach Absprache mit der Geschäftsleitung möglich.
Änderungen werden in unserem Hause durch unsere Partnerschneiderinnen angeboten.
Wir lagern ein Brautkleid auf Kundenwunsch kostenlos bei uns bis zu zwei Wochen nach Lieferung ein, solange Kapazitäten in unserem Lager vorhanden sind. Die Haftung für Beschädigung oder Verlust wird ausgeschlossen.
Dies gilt auch unter normaler und einfacher Fahrlässigkeit.
Ort der Aufbewahrung ist bei Opus61 Braut und Abendmode.
Anfertigung von Foto-und Videomaterial von Kleidern während der Anprobe ist nicht gestattet. Erst nach verbindlichem Kauf wird dies erlaubt.
Zum Schutz vor Diebstahl und zur Sicherheit der Mitarbeiter, ist unser Geschäft Videoüberwacht.
Unsere Ware ist vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen und muss vollständig abgenommen werden.
Sollte in Ausnahmefällen besondere Gründe vorliegen, z.B. Schwangerschaft, kann ein Umtausch nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung, sofern das neue Brautkleid noch nicht in Produktion ist , gegen ein anderes Brautkleid das mindestens preisgleich ist ausgetauscht werden.Dies ist in jedem Fall einzeln zu betrachten. Ein Umtausch gegen ein günstigeres Kleid ist ausgeschlossen.
Stand 01.05.2026